FLEX Desk - 5 Tage / Woche
Geschäftsbedingungen und Konditionen
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
St. Gallen, 1. Juli 2020
§ 1 Allgemeines
1. Der Vertrag zwischen dir, im Folgenden «Nutzer» genannt und Coworking St. Gallen GmbH, im Folgenden «Betreiber» genannt, beginnt mit der Anmeldung un-ter https://me.leo-co.ch, im folgenden „Verwaltungssystem“ genannt, oder mit der Nutzung des Coworking Spaces Leo & Co.
2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Vereinbarun-gen, der im Verwaltungssystem angebotenen Dienstleistungen, der jeweils gülti-gen Preisliste und der Hausordnung.
§ 2 Nutzer
1. Der Nutzer verpflichtet sich, die abgefragten Daten vollständig und korrekt an-zugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Änderung gegenüber dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
2. Zugangskennung und persönliches Kennwort dürfen nicht an Dritte weiterge-geben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
§ 3 Vertragsverhältnis und Kündigung
1. Das Vertragsverhältnis ist, wenn nicht anders vereinbart, unbefristet und kann mit der Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit per Ende eines Kalendermonats von beiden Parteien gekündigt werden.
2. Die Kündigungsfrist ist in den entsprechenden Abos geregelt.
3. Bei Kündigung durch das Mitglied werden Vorauszahlungen nicht erstattet. Das Mitglied kann die gebuchten Dienstleistungen bis zum Ende des Vertragsverhält-nisses beanspruchen. Die Kündigung kann schriftlich, per E-Mail oder per Verwal-tungssystem erfolgen.
4. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündi-gungsfrist fristlos kündigen, wenn ein Grund zur ausserordentlichen Kündigung vorliegt. Für den Betreiber liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn das Mitglied mit mehr als einer Abrechnung in Zahlungsverzug ist oder der Nutzer die Hausordnung nicht respektiert. Der Betreiber ist auch dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mietvertrag zwischen dem Betreiber und seinem Vermieter gleich welchen Rechtsgrundes beendet wird.
§ 4 Annulationsbedingungen Meeting- / Workshopbereich
1. Wird eine Raumbuchung (Meeting- oder Workshopbereich) annulliert, ohne dass der Betreiber dafür verantwortlich ist, so behält der Betreiber den Anspruch auf Zahlung der Vergütung Leistungen entsprechend der Auftragsbestätigung abhängig von der verbleibenden Frist bis zur gebuchten Leistung:
2. Annulationen bis 24 Stunden vor Beginn der Reservation sind kostenlos. Bei Annulationen bis weniger als 24 Stunden vor Beginn der Reservation wird 100% der vereinbarten Leistungen in Rechnung gestellt.
§ 5 Leistungen / Leistungsort
1. Der Betreiber erbringt seine Leistungen an der St. Leonhardstrasse 45, 9001 St.Gallen.
2. Der Nutzer erhält die kostenpflichtige Möglichkeit, einen Arbeitsplatz ein-schliesslich Tisch, Stuhl, Internetzugang und Stromanschluss zu nutzen. Darüber hinaus kann der Nutzer auf verschiedenste Leistungen und Angebote des Betrei-bers zugreifen. Diese unterliegen Änderungen und sind in ihrer aktuellen Form dem Verwaltungssystem und der gültigen Preisliste zu entnehmen.
3. Die Nutzung der Dienstleistungen des Betreibers unterliegt unterschiedlichen Tarifarten. Je nach Tarifart ist die Nutzungsmöglichkeit auf einen bestimmten Um-fang und / oder bestimmte Zeiten beschränkt. Soweit Art, Umfang und Zeit der Nutzung nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gilt ergänzend die jeweils gültige Preisliste.
4. Die Leistungen des jeweiligen Tarifes müssen innerhalb eines Abrechnungs-zeitraumes in Anspruch genommen werden. Etwaiges Guthaben verfällt und wird nicht erstattet. Wenn der Nutzer den Tarif nicht wechselt, verlängert sich die Mindestlaufzeit des bereits gebuchten Tarifes um 1 Monat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Tarifwechsel kann jederzeit beantragt werden und erfolgt nach Erfüllung der Mindestlaufzeit des aktuellen Tarifs.
5. Pro Monat können maximal drei Veranstaltungen des Betreibers im Coworking Bereich stattfinden, während derer die Workshop, Meeting- und Loungezone ein-geschränkt zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mindestens 2 Wochen im Voraus bekannt gegeben. Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungs-zeit hat der Nutzer nicht.
6. Der Nutzer ist verpflichtet, sich bei Ankunft in den Räumen des Betreibers im Verwaltungssystem anzumelden (me.leo-co.ch) und dafür das WLAN «Leo&Co FIX Desk» oder «Leo&Co FLEX Desk» zu nutzen. Hierzu benötigt der Nutzer im Mini-mum ein entsprechendes Guthaben im Tarif, um die Dienstleistungen nutzen zu dürfen. Ist die Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich, muss unver-züglich der Betreiber informiert werden.
7. Der Nutzer prüft vor Beginn seiner Nutzung die Zweckmässigkeit der Ausstat-tung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
8. Der Arbeitsplatz darf nur durch die gemeldete private oder juristische Person und für den angegebenen Zweck genutzt werden.
§ 6 Benutzungsordnung
1. Der Nutzer ist verpflichtet, sich für den sachgemässen und sicheren Umgang mit allen Einrichtungen, die durch den Betreiber gestellt werden, einweisen zu lassen oder die zur Verfügung stehenden Anleitungen zu befolgen.
2. Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des Betreibers, erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Der Nutzer hat sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemässer und sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch be-lästigt werden.
4. Der Nutzer ist verpflichtet, die gesamte Einrichtung ordnungsgemäss zu be-handeln und zweckgerichtet zu benutzen. Nutzer haften für alle durch ihr Ver-schulden verursachte Schäden.
5. Schäden an Einrichtungsgegenständen oder dem Gebäude sind dem Betreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Preise und Tarife
1. Die Preise und Tarife sind jederzeit im Verwaltungssystem einsehbar.
2. Preise und Tarife können durch den Betreiber jederzeit geändert werden und treten direkt und sofort in Kraft.
3. Die Verwaltung und Bestellung von Dienstleistungen des Betreibers nimmt je-der Nutzer selbst im Verwaltungssystem vor.
§ 8 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
1. Der Nutzer erkennt die Hausordnung (Leo’s Hausregeln) als verbindlich an.
2. Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist für den Nutzer, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben, zu den regulären Öffnungs-zeiten (08:00 – 17:30 Uhr) möglich. Für Nutzer mit unbeschränktem Zugang stellt der Betreiber den Zugang zu den Räumen per Schliesssystem sicher. Die Zu-gangsdaten zum Schliesssystem sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Es liegt im Ermessen des Betreibers, die Zugangsart festzulegen.
3. Jeder Nutzer verpflichtet sich, wenn er als letztes die Räume des Betreibers verlässt, folgende Massnahmen durchzuführen:
• Schliessen aller Fenster
• Löschen aller Lichter, die nicht automatisch angesteuert sind (nur Lichter auf dem gelben Paket / Lichtschalter beim Eingang)
4. Der Verlust eines Schlüssels oder der Zugangsdaten ist unverzüglich dem Be-treiber zu melden. Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung aller daraus entste-henden Schäden.
5. Ein Zahlungsverzug des Nutzers berechtigt den Betreiber zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Aus-übung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt den Nutzer nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Dauer der Zurückbehaltung anfallen-de Dienstleistungen zu mindern.
6. Das Mitglied darf ausschliesslich die im Tarif angegebenen Leistungen nutzen. Ressourcen, die nicht im gebuchten Tarif enthalten sind, müssen zur Nutzung separat über das Verwaltungssystem gebucht werden.
§ 9 Verfügbarkeit
1. Bei allen Tarifen kann die Verfügbarkeit der Arbeitsplätze ausdrücklich nicht garantiert werden, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben.
2. Die Platzzuteilung im Coworking Spaces geschieht grundsätzlich durch den Betreiber. In Ausnahmefällen können bei entsprechendem betrieblichem Erfor-dernis, mit einer Ankündigungsfrist von 10 Arbeitstagen, Umplatzierungen in Ab-sprache mit dem Mitglied vorgenommen werden.
3. Sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben können Arbeitsplätze nicht reserviert werden. Die Nutzung dieser Einrichtungen ist nur so lange möglich, wie ungenutzte Einheiten zur Verfügung stehen.
§ 10 Haftung des Betreibers
1. Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegen-ständen in den Räumen des Betreibers. Jeder Nutzer ist selbst für eigene Gegen-stände verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
2. Der Betreiber haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Bei grob fahrlässi-ger oder vorsätzlicher Verursachung solcher Schäden durch den Betreiber bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen (Fachberater/in, Auf-sichtsperson u.ä.) haftet der Betreiber im Rahmen der bestehenden Versiche-rungsverträge.
3. Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet der Betreiber nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.
4. Etwaige behauptete Ansprüche sind unverzüglich gegenüber dem Betreiber geltend zu machen.
5. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 11 Haftung des Mitglieds
Der Nutzer haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Be-schädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstandes, der dem Nut-zer vom Betreiber geliehen oder überlassen wurde. Der Nutzer haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen. Der Betreiber empfiehlt jedem Nutzer den Ab-schluss einer entsprechenden privaten oder betrieblichen Haftpflichtversiche-rung.
§ 12 Internetzugang
1. Der Nutzer verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nut-zen. Der Betreiber sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu.
2. Der Nutzer hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu ach-ten. Bei Verstoss gegen Urheberrechte haftet der Nutzer allein. Soweit der Betrei-ber hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Nutzer, den Betrei-ber von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen den Betreiber geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann der Nutzer nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen.
3. Es obliegt dem Nutzer allein, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungs-fehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen.
4. Der Betreiber gewährt dem Nutzer Zugang zum Internet und stellt die Verbin-dung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht vom Betreiber, sondern von Dritten angeboten. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmässigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Nutzer abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch den Nutzer. Der Betreiber haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schad-hafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Nutzer zu zahlen. Der Nutzer ist nicht befugt, den Betreiber im Aussen-verhältnis zu verpflichten.
5. Der Betreiber weist den Nutzer darauf hin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das Computer-system des Nutzers sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden. Der Betreiber übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahr-lässige Schädigungen. Die Leistungen des Betreibers entbinden den Nutzer nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhal-ten, wie z. B. die Verwendung von regelmässig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmässige Datensicherung, regelmässige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zu-gangskontrolle.
§ 13 Leistungsstörungen
Leistungsstörungen hat der Nutzer dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und be-trieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Betreiber verpflichtet sich dazu, mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.
§ 14 Datenerfassung
1. Das monatliche Nutzungsvolumen der Internetverbindung, des Stromver-brauchs, der Druckernutzung und des Kaffeeverbrauchs des Mitglieds darf vom Betreiber erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermässigen Verbrauch wird der Nutzer rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Nutzer können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
2. Es können Videoaufnahmen von Überwachungsanlagen, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle und Zutrittsprotokolle erfasst und gespeichert werden.
§ 15 Datenschutz
1. Der Betreiber beachtet die Vorschriften des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
2. Der Nutzer ist einverstanden, dass seine angegebenen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Betreiber darf die Daten an Dritte, die Dienstleistungen für den Betreiber, die zum Betrieb erforderlich sind, weiterleiten. Die Daten dürfen für verschiedene Zwecke innerhalb des Spaces analysiert und dargestellt werden.
3. Der Nutzer kann nach Beendigung der Nutzung die Löschung seiner Daten ver-langen, soweit der Betreiber kein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn dem Betreiber gegen-über dem Nutzer noch Forderungen zustehen.
§ 16 Abrechnung und Zahlung
1. Dem Betreiber steht es frei, für gebuchte Dienstleistungen Zahlungen im Vo-raus zu verlangen. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und sind über das Verwaltungssystem jederzeit abrufbar. Die Rechnung ist bei der Erstel-lung sofort fällig und wird entweder per Kreditkarte automatisch eingezogen oder ist bei Erhalt per Banküberweisung zu begleichen.
2. Mit Ablauf von fünf Werktagen kommt der Nutzer in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen sowie kostendeckenden Mahnspesen und gegebe-nenfalls Inkassokosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten. Der Betrei-ber behält sich vor, offene Rechnungsbeträge, einschliesslich angefallener Ver-zugszinsen, Spesen und Kosten, an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abzu-treten. In diesem Fall kann auf den offenen Beträgen ein Jahreszins von bis zu 15 Prozent ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Betreiber.
§ 17 Fotos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse
Der Nutzer willigt darin ein, dass der Betreiber Fotoaufnahmen und Videoaufnah-men in den Räumen des Betreibers erstellt. Der Betreiber ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Das Mitglied stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu.
§ 18 Postempfangsservice
1. Sofern der Nutzer den Service einer Domiziladresse oder den Postempfangs-service des Betreibers nutzt, verpflichtet er sich, seine eingegangene Post min-destens einmal wöchentlich abzuholen. Eingehende Post wird vom Betreiber eine Woche gelagert. Nach Ablauf der Woche ist der Betreiber berechtigt, die einge-gangene Post an die vom Nutzer in der Anmeldung angegebene Anschrift zu ver-senden. Die Kosten gehen zu Lasten des Nutzers.
2. Post des Nutzers, die dem Betreiber nach Ablauf der Nutzungszeit des Post-empfangservices oder nach Beendigung der Nutzungsdauer zugeht, kann der Be-treiber zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Mitglieds weiterleiten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Kann die Post un-ter dieser Anschrift nicht zugestellt werden, geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum des Betreibers über. Ebenso geht das Eigentum entschädigungs-frei auf den Betreiber über, wenn der Betreiber den Nutzer unter der angegebenen E-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert hat, die Post zwei Monate ge-lagert hat, ohne dass der Nutzer seine Post abgeholt hat.
§ 19 Änderungen des Mitgliedsvertrages
1. Änderungen des Mitgliedsvertrages werden dem Nutzer spätestens einen Mo-nat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail oder im Verwaltungssystem angeboten.
2. Die Zustimmung der Änderungen gilt als erteilt, wenn der Nutzer seine Ableh-nung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Betreiber wird dann die geänderte Fassung des Mitgliedsvertrages der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.
§ 20 Schlussbestimmungen
1. Dieser Vertrag ersetzt alle vorhergehenden Verträge und Vereinbarungen zwi-schen den Parteien. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformer-fordernisses. Die Parteien erklären, dass keine Nebenabreden oder Änderungen ausserhalb dieses Vertrages bestehen. Die teilweise oder gänzliche Unwirksam-keit einer der vorstehenden Regelungen oder deren Nichtdurchführbarkeit berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
2. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine wirksame bzw. durchführbare Regelung zu treffen, die der wirt-schaftlichen Zielsetzung der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt. Diese Vereinbarung gilt entsprechend für den Fall der Lücken-haftigkeit dieses Vertrages.
§ 21 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist Schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliessli-cher Gerichtsstand ist St. Gallen.
1. Juli 2020
Leo&Co I Coworking St. Gallen GmbH
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Coworking St. Gallen GmbH diese Website bereitstellt.
See Cobot Terms
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